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BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 111/05 |
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BPatG, 30.10.2002 - 29 W (pat) 357/00
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 111/05
Deshalb sei der Verkehr daran gewöhnt, darin einen Herkunftshinweis zu sehen, worauf auch das BPatG in der Entscheidung 29 W (pat) 357/00 SaarEnergie abgestellt habe.Die von der Anmelderin zitierte Entscheidung BPatG 29 W (pat) 357/00 "Saar-Energie" besitzt für den vorliegenden Fall keine Relevanz, da - abgesehen von einer dort gegebenen gänzlichen Übereinstimmung mit der branchenspezifischen Bezeichnungspraxis - in jener Entscheidung maßgeblich auch darauf abgestellt wurde, dass mit der Wortkombination aufgrund abweichender Begrifflichkeiten keine verkehrswesentlichen Eigenschaften der betreffenden Dienstleistungen beschrieben werden; während vorliegend eine beschreibende Angabe zu bejahen ist.
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 111/05
Werden zwei rein beschreibende Begriffe zu einem einzigen zusammengesetzt, so bleibt der Gesamtbegriff von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sich durch die Wortkombination kein über den bloß beschreibenden Inhalt jedes einzelnen Wortbestandteils hinausgehender Sinngehalt ergibt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 682 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, 678, 679 - Postkantoor). - EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 111/05
Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 - Philips).
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 111/05
Werden zwei rein beschreibende Begriffe zu einem einzigen zusammengesetzt, so bleibt der Gesamtbegriff von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sich durch die Wortkombination kein über den bloß beschreibenden Inhalt jedes einzelnen Wortbestandteils hinausgehender Sinngehalt ergibt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 682 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, 678, 679 - Postkantoor). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 111/05
Unterscheidungskraft i. S. d. vorgenannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 111/05
Unterscheidungskraft i. S. d. vorgenannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice). - EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 111/05
Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO). - BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 251/02
Auszug aus BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 111/05
Der Bestandteil "Main" (= rechter Nebenfluss des Rheins) bezeichnet einen der bekanntesten Flüsse Deutschlands und stellt gleichzeitig als Gebietsbezeichnung eine geografische Herkunftsangabe bezüglich der beanspruchten Dienstleistungen dar (vgl. BPatG 29 W (pat) 251/02 - Isar Anzeiger).
- BPatG, 19.10.2016 - 26 W (pat) 31/13
Markenbeschwerdeverfahren - "Main PostLogistik Briefe. Schnell. Günstig. …
(1) Der Wortbestandteil "Main" als rechter Nebenfluss des Rheins bezeichnet einen der bekanntesten Flüsse Deutschlands und stellt gleichzeitig als Gebietsbezeichnung eine geografische Herkunftsangabe bezüglich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen dar (BPatG 26 W (pat) 111/05 - Mainbahn). - BPatG, 12.10.2017 - 30 W (pat) 21/15
Markenbeschwerdeverfahren - "main medicon Die Gesundheitswelt im twenty-M …
Dies ist bei der Bezeichnung "main" der Fall, welche nicht nur den gleichnamigen Fluss benennt, sondern gleichzeitig als Gebietsbezeichnung eine geografische Herkunftsangabe bezüglich der beanspruchten Dienstleistungen darstellt, wobei der Flusslauf des Mains die regionale Zuordnung hinreichend konkretisiert (vgl. BPatG 26 W (pat) 111/05 v. 29. November 2006 - Mainbahn, veröffentlicht in PAVIS PROMA).